Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation
Anzahl der gefundenen Fragen:  

Alle Antworten einblenden
Alle Antworten ausblenden
  • Was muss ich beachten, wenn mein Kind in der Schule katheterisiert werden muss?

    Ihr Kind kann nur in der Schule katheterisiert werden, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Es werden folgende Materialien benötigt:

    • Feuchttücher zum Reinigen des Genitalbereichs vor dem Katheterisieren.
    • Sterile Kompressen.
    • Flüssiges Schleimhautdesinfektionsmittel.
    • Katheter in der passenden Größe.
    • Beutel zum Auffangen des Urins.
    • Passende Windeln bzw. Höschenwindeln.

    Bitte sorgen Sie dafür, dass immer genügend von allem vorhanden ist. Sollten Materialien nicht vorhanden sein und wir nicht nach den Standards katheterisieren können, müssen Sie ihr Kind abholen.

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Moser, die beratende Pflegefachkraft.

  • Wo finde ich die Hausordnung?

    Die Hausordnung finden Sie im Schulplaner und neben anderen Dokumenten unter Service/Downloads/Vordrucke.

  • Mein Kind hat eine Magen-Darm-Infektion. Wann darf mein Kind wieder zur Schule kommen?

    Nach einer Magen-Darm-Infektion dürfen sie ihr Kind erst in die Schule schicken, wenn es 48 Stunden symptomfrei ist.

  • Mein Kind muss während der Unterrichtszeit Medikamente verabreicht bekommen, die unter das Betäubungsmittel-Gesetz fallen. Was muss beachtet werden?

    Wenn Ihr Kind Medikamente nach dem deutschen Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) erhält, sind folgende Dinge zu beachten:

    • Die Betäubungsmittel müssen direkt von einem Erziehungsberechtigen und/oder von einer mit der Erziehung beauftragten Person, nicht über Dritte (z.B. Busfahrer), an die  zuständige Lehrkraft übergeben werden.
    • Wenn das Medikament nicht mehr verabreicht wird, muss es direkt von einem Erziehungsberechtigen und/oder von einer mit der Erziehung beauftragten Person, nicht über Dritte, abgeholt werden.
    • Die Medikamente müssen in der Originalverpackung mit Beipackzettel übergeben werden.
    • Bei Tropfen darf die Flasche nicht angebrochen sein und es muss eine Chargennummer von der Apotheke vergeben werden. Außerdem muss die Apotheke ein Beiblatt mitgeben, auf dem die Zusammensetzung der Tropfen dokumentiert ist. Auf der Flasche muss vermerkt sein, wie viele Tropfen, ein Milliliter (ml) hat.
    • Die Betäubungsmittel werden bei Übergabe sofort auf den Bestand kontrolliert.
    • Wir können die Medikamente nur verabreichen, wenn alle notwendigen Angaben vorhanden sind.

    Das schulinterne Merkblatt muss unterschrieben werden.

  • Mein Kind muss während der Unterrichtszeit Medikamente verabreicht bekommen. Was muss beachtet werden?

    Um Regelmedikamente, Notfallmedikamente oder Bedarfsmedikamente verabreichen zu können, benötigen wir eine vom Arzt unterschriebene Medikamentenverordnung.

    Wichtig ist, dass auch die Medikamentenübersicht auf Seite 3 der Notfallmappe bei Medikamentenänderungen aktualisiert wird.

  • Ich gebe meinem Kind das Mittagessen von Zuhause mit. Darf das Essen in der Schule aufgewärmt werden?

    In der Schule dürfen keinerlei Speisen aufgewärmt werden.

  • Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es?

    Im Schuljahr 2022/23 werden folgende AGs angeboten:

    • Lego
    • Ballsport
    • Tischtennis 
    • Mofa
    • Basale Musikangebote
    • Kettcar
    • Bewegte Spiele
    • Draußen
    • Entspannung Yoga
    • Mandalas malen
    • Werk / Kreativ AG
    • UK Basale Geschichten
    • Klettern
    • Tanzen
  • Muss ich mich um Rezepte für Therapien kümmern?

    Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich notwendige Rezepte für Therapien ausstellen zu lassen. Falls Ihr Kind im Frühförderzentrum in Behandlung ist, können Rezepte nach Absprache auch direkt vom zuständigen Therapeuten angefordert werden.

    Jeweils zum neuen Quartal benötigen wir die Versichertenkarte sowie ein neues Rezept. Falls Sie Ihre Versichertenkarte direkt im Frühförderzentrum einlesen lassen, teilen Sie dies bitte der Klassenleitung mit.

    Rezepte dürfen nicht rückdatiert werden, d.h. nur wenn ein Rezept vorliegt, darf Ihr Kind behandelt werden.

  • Ich empfinde die Busfahrt zur Schule für mein Kind als zu lang. Welche Regelungen gibt es?

    Es gelten folgende Regeln:

    • Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit (aktuelle Rechtssprechung) müssen pro Fahrzeug mindestens fünf SchülerInnen befördert werden.
      (Genauere Informationen sind der Information der Stadt Landau auf unserer Homepage zu entnehmen)
    • Eine kurze Fahrzeit für die SchülerInnen wird von Seiten des Beförderungsunternehmens Malteser angestrebt, kann aber nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Auch Fahrzeiten über 60 Minuten sind möglich.
    • Abhol– und Bringzeiten sollten seitens der Familien fest in den Tagesablauf eingeplant werden. So kann die reibungslose Schülerbeförderung gewährleistet werden.
    • Es ist wichtig, dass die Beförderungskarten für das neue Schuljahr vollständig und rechtzeitig ausgefüllt werden. Bei Fragen zum Ausfüllen können Sie sich an das Schulbüro oder den Malteser Fahrdienst wenden. Die Daten müssen dem Fahrdienst bis zwei Wochen vor den Sommerferien vorliegen. Nur dann werden sie bei der Tourenplanung berücksichtigt.
    • Bitte teilen Sie Änderungen (Umzug, neuer Rollstuhl etc.) bei ihrem jeweiligen Fahrer umgehend mit (bis 1. bzw. 15. des Monats). Senden Sie die Information zusätzlich per Mail an den Malteser Fahrdienst.
    • Das Beförderungsunternehmen ist angehalten, die Eltern bei Änderungen und /oder Verspätungen rechtzeitig zu informieren.
    • Im Falle ansteckender Krankheiten Ihres Kindes bitten wir Sie, Ihr Kind zu Hause zu lassen.

    Diese Informationen wurden gemeinsam mit der ÖPNV Stelle der Stadtverwaltung Landau erarbeitet.

    Kontaktdaten:

    Malteser Fahrdienst :

    Telefon: 06348/972940
    Email: fahrdienst-landau@malteser.org

    ÖPNV Stelle Stadtverwaltung:

    Telefon: 06341/136612
    Email : oepnv@landau.de

  • Gibt es hitzefrei?

    Wird eine Temperatur von mehr als 30 Grad erwartet, entscheiden Sie, ob Sie Ihr Kind früher aus der Schule abholen. Sprechen Sie dies mit der Klasse ab.

    Informieren Sie auf jeden Fall das Busunternehmen Malteser.

    Kontaktdaten:

    Malteser Fahrdienst :

    Telefon: 06348/972940
    Email: fahrdienst-landau@malteser.org

  • Muss mein Kind bei Glatteis in die Schule?

    Bei schlechten Witterungsverhältnissen wie z.B. Glatteis oder bei Unwetterwarnungen liegt die Entscheidung, Ihr Kind in die Schule zu schicken, bei Ihnen. Informieren Sie sowohl die Schule als auch das Busunternehmen Malteser für den Fall, dass Ihr Kind nicht in die Schule kommt.

    Kontaktdaten:

    Malteser Fahrdienst :

    Telefon: 06348/972940
    Email: fahrdienst-landau@malteser.org

  • Wie oft erhält mein Kind Therapie?

    Es gelten laut Verwaltungsvorschrift folgende Regelungen:

    • Bildungsgang Grundschule/Berufsreife/Lernen: insgesamt 1,5 Therapieeinheiten pro Woche.
    • Bildungsgang Ganzheitliche Entwicklung: 2 Therapieeinheiten pro Woche.

    In der Praxis sind wir bemüht, mehr Therapiestunden zur Verfügung zu stellen. Therapiepausen sind vor allem im Bereich der Logopädie und Ergotherapie unumgänglich. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind zusätzlich extern Therapie erhält, damit wir die Therapieeinheiten in der Schule auf einen anderen Tag legen.

  • Kann man Kind später auch an eine Regelschule wechseln?

    Wir verstehen uns selbst als eine Brückenschule.

  • Wann darf ich im Kreisel parken?

    Damit den Schulbussen eine reibungslose An- und Abfahrt sowie ein problemloses Ent- und Beladen möglich ist, möchten wir darauf hinweisen, dass im Kreisel vor der Schule ein absolutes Halteverbot in den Zeiten von

    • Mo- Fr.: 7.45 – 8.45
    • Mo- Do: 14.45 – 15.45
    • Freitags: 12.45 – 13.45

    gilt.

    Wir möchten Sie bitten, dies zu beachten. Fahrzeuge, die hier trotzdem parken, sollen abgeschleppt werden. Zu den anderen Zeiten sind alle anderen Haltverbotsschilder ebenso zu beachten. Das Parken im Innenbereich des Kreisels ist ebenso nicht erlaubt. Sie helfen hier die Rettungswege freizuhalten. Vielen Dank

  • Welche Klassen gibt es in der Schule?

    Es gibt jahrgangsübergreifende Klassen im Bereich Grundschule, Bildungsreife (ehemals Hauptschule), Lernen sowie Ganzheitliche Entwicklung.

    Die Gesamtzahl der Schüler zum neuen Schuljahr 2018/19 beträgt 160 Schüler (22 Klassen), davon befinden sich im

    • Bildungsgang Grundschule/Berufsreife: 24 Schüler (3 Klassen).
    • Bildungsgang Lernen: 23 Schüler (3 Klassen).
    • Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung: 113 Schüler (16 Klassen).

    Die Gesamtzahl der Lehrkräfte beträgt 99, davon  beschäftigen wir

    • 28 Förderschullehrer/innen,
    • 19 Pädagogische Fachkräfte in therapeutischer Funktion,
    • 48 Pädagogische Fachkräfte,
    • 4 Lehramtsanwärter/innen,
    • 1 Erzieherin im Anerkennungsjahr sowie
    • 1 Mitarbeiterin im FSJ.
  • Wie läuft die Gutachtenerstellung (Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) bzw. das Aufnahmeverfahren ab?

    Bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs handelt es sich um ein verbindliches Verfahren, über das Sie als Eltern vorab informiert werden. Es wird durch eine Förderschule ein sonderpädagogisches Gutachten unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes erstellt. Sie werden durch die Förderschulen beraten, erhalten Informationen über den Lernort Förderschule und die Angebote des inklusiven Unterrichts (in der Regel an Schwerpunktschulen), um ihre Entscheidung, ob ihr Kind an einer Regelschule oder Förderschule unterrichtet werden soll, treffen zu können.

    Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gliedert sich in folgende Abschnitte:

    • Sie melden Ihr Kind direkt bei der zuständigen Grundschule an. Somit wird der Verwaltungsakt eingeleitet. Besucht Ihr Kind bereits eine Schule, so leitet diese die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein.
    • die zuständige Förderschule prüft und bearbeitet den Antrag
    • es wird ein sonderpädagogisches Gutachten durch Förderschullehrkräfte erstellt.
    • die Schulbehörde entscheidet und legt ggf. den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt fest
    • die Eltern wählen den Förderort (Förderschule oder inklusiver Unterricht)
    • die Schulbehörde legt die konkrete Schule fest.
  • Welche Kinder können die Schule mit dem FSP motorische Entwicklung besuchen?

    Es muss ein zentraler Förderbedarf in der körperlichen bzw. motorischen Entwicklung vorliegen. Dieser wird durch ein sonderpädagogisches Gutachten verfasst. Die zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet dann, welchen Schulort Ihr Kind besucht. Ihr Wunsch, ob Ihr Kind eine Förderschule oder Schwerpunktschule besuchen soll, wird berücksichtigt.

  • Wer ist eigentlich Träger der Schule?

    Schulträger unserer Schule ist die Caritas Betriebsträgergesellschaft mbH Speyer, vertreten durch den Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.. Weitere Informationen wie Anschrift etc. finden Sie im Impressum.

  • Mein Kind vermisst beispielsweise ein Kleidungsstück. Was kann ich tun?

    Im Flur ist eine große Kiste aufgestellt, in der liegen gebliebene Gegenstände aufbewahrt werden. Wenn Sie etwas von Ihrem Kind vermissen, können Sie es dort eventuell finden. Die Kiste wird vor den Herbstferien und vor den Osterferien geleert und von uns entsorgt oder freigegeben. Am Elternabend können Sie schauen, ob Ihnen etwas gehört.

  • Kann ich mein Kind in der Schule abholen?

    Unangemeldetes Besuchen oder Abholen Ihres Kindes während der Schulzeit ist nicht möglich. Auch das Abholen durch fremde Personen ist nur möglich, wenn Sie dies mit uns abgesprochen haben und die Person eine Einverständniserklärung von Ihnen vorweisen kann.

  • Kann ich mein Kind für einzelne Tage zum Essen an- oder abmelden?

    Da unsere Küche eine Mischkalkulation bei der Essensplanung vornimmt, ist ein Anmelden für einzelne Tage nicht möglich. Dies ist nur wochenweise möglich.

    Weitere Infos zu

    1€-Essen

    Bezahlung, Abrechnung etc.

  • Wie kann ich die Schule unterstützen?

    Der „Förderverein St. Paulusstift e.V.“ mit dem Ziel, die pädagogische, therapeutische, pflegerische, ideelle u. soziale Arbeit des Caritas Förderzentrums St-Laurentius und Paulus zum Wohle der Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Werden Sie Mitglied!

    Über das Anmeldeformular können Sie direkt Ihre Mitgliedschaft beantragen.

  • Muss ich mein Kind beim Busunternehmen abmelden?

    Sollte Ihr Kind krank sein oder aus anderem Grund nicht mit dem Bus transportiert werden, ist es Ihre Pflicht das Busunternehmen bzw. Ihre Fahrer zu informieren. Dies gilt vor allem, wenn Sie Ihr Kind früher von der Schule abholen.

    Kontaktdaten:

    Malteser Fahrdienst :

    Telefon: 06348/972940
    Email: fahrdienst-landau@malteser.org

  • Wie kann ich mein Kind vom Unterricht befreien oder beurlauben lassen.

    Hat Ihr Kind einen wichtigen Termin (z. B. Arztbesuch), der nicht außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden kann, so muss dies vorab durch die Klassenleitung genehmigt werden. Bei regelmäßiger externer Therapie während der Unterrichtszeit muss folgendes Formblatt ausgefüllt vorgelegt werden.

    Beurlaubungen sind nur in äußersten Notfällen, wenn überhaupt durch einen schriftlichen Antrag nach § 27 Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen vom 29. Mai 2000 durch die Schulleitung zu ermöglichen.

  • Was muss ich der Schule unbedingt mitteilen?

    Wir bitten Sie dringend folgende Änderungen unverzüglich im Sekretariat oder bei der Klassenleitung zu melden:

    • Adressänderungen oder Änderungen der Telefonnummer.
    • Wechsel der Krankenkasse.
    • Medizinische Belange (Änderung der Medikation (Vordrucke Notfallmappe oder Medikamentenverordnungen), Diagnostik etc.). Bitte lassen Sie der Schule auch die jeweiligen Arztberichte zukommen.
    • Krankmeldung.
    • Info über geplante Reha- oder externe Therapiemaßnahmen.
    • Änderungen das Sorgerecht betreffend.
  • Wann muss ich ein ärztliches Attest vorlegen?

    Eine ärztliche Bescheinigung muss beispielsweise in folgenden Fällen vorgelegt werden:

    • Ihr Kind fehlt sehr häufig. Die Schule kann daraufhin bei Krankheit das Vorlegen eines ärztlichen Attestes verlangen.
    • Am letzten Schultag vor den Ferien.
    • Am ersten Schultag nach den Ferien.
    • Bei ansteckenden Krankheiten.
    • Bei einer Rehamaßnahme.
  • Warum muss ich für die Schule jederzeit telefonisch erreichbar sein?

    Im akuten Krankheitsfall oder bei Vorliegen einer ansteckenden Erkrankung kann Ihr Kind nicht mit dem zuständigen Busunternehmen Malteser nach Hause gebracht werden. Erkranken Kindern während der Schulzeit, sind Sie verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sie von der Schule abgeholt werden (Notfalladresse). Ansonsten müssen wir bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten, bei Unfällen oder beispielsweise epileptischen Anfällen die Kinder in die Klinik einliefern lassen. Sie müssen in jedem Fall immer telefonisch erreichbar sein.

  • Mein Kind ist krank und kann heute nicht zur Schule kommen. Was muss ich tun?

    Wir bitten Sie, Ihr Kind morgens zwischen 7.45 – 8.15 Uhr telefonisch (06341-599-441), per Email oder per Fax (06341-599-463) im Sekretariat bei Frau Funk (06341/599-441) krank zu melden. Bitte nennen Sie immer den vollen Namen sowie die Klasse Ihres Kindes. Bei pünktlicher Krankmeldung melden wir Ihr Kind vom Essen ab, ansonsten müssen die Kosten für das Mittagessen bezahlt werden.

    Nach Beendigung des Fehlens ist in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung über den Schulplaner vorzulegen. Bei voraussehbarer Abwesenheit bitten wir Sie, die Entschuldigung bereits im Vorfeld bei der Klassenleitung abzugeben. 

    Informieren Sie auch das Busunternehmen Malteser.

    Kontaktdaten:

    Malteser Fahrdienst :

    Telefon: 06348/972940
    Email: fahrdienst-landau@malteser.org