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Zusammenarbeit mit dem Stützpunkt Sehen sowie der Landesblindenschule und Förderzentrum Neuwied

"Ihre Aufgaben umfassen sowohl die Beratung und Unterstützung der sehgeschädigten Schüler, als auch in hohem Maß ihres Umfelds (Schule, Lehrkräfte, Familie). Sehgeschädigte Schüler an Regelschulen nehmen grundsätzlich am regulären Unterricht Teil und werden zielgleich unterrichtet. Anpassungen im Unterricht betreffen primär Zugangswege/Medien und Kompensationstechniken. Individuelle Nachteilsausgleiche sind möglich.

Verantwortliche Lehrkräfte für die Sehgeschädigten Schüler sind die Lehrkräfte der Regelschule.

Die Beratungslehrer beraten und unterstützen diese Regellehrkräfte in allen Bereichen, von der medizinischen Ausgangslage über räumliche Anpassungen (DIN 3000, Licht, Kontrast, Tafelbeleuchtung, Blendungsvemeidung), Aspekten der Unterrichtsgestaltung (Medien, Nutzung mehrerer Sinne, Sozialformen,…), der Gestaltung von schulischen Übergängen bis hin zur Berufsvorbereitung/Berufserprobung.

Hinzu kommt, falls notwendig, die Hinzuziehung von außerschulischen Fachkräften wie z.B. Mobilitätstrainer, Trainer für Lebenspraktische Fertigkeiten oder Hilfsmittelberater.

Kompetenzen des spezifischen Curriculums für Sehgeschädigte (extended core curriculum, ECC) sind elementarer Bestandteil der Förderung. Diese sollen nicht zusätzlich vermittelt werden (zeitliche und leistungsmäßige Überforderung) sondern integriert, als spezielle Form bzw. Methodik des Regelunterrichts vermittelt werden. Hierfür muss das Bewusstsein der Regellehrer geweckt werden.

Beratung und Unterstützung Sehgeschädigter bedeutet also konkret:

  • Erhebung des Ist-Stands der bisherigen augenärztlichen Diagnostik sowie der bisherigen Förderung,
  • Initiierung zusätzlicher Maßnahmen bei Veränderungen (Kontakte zu Augenarzt, Orthoptist, Optiker),
  • Beratung und Unterstützung der Schulen bezüglich notwendiger Anpassungen (Raum, Licht,…),
  • Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte bzgl. notwendiger Modifikationen im Unterricht (Medien, Kompensation durch andere Sinne, Sozialformen, usw.),
  • Beratung und Unterstützung der Schüler, z.B. beim Erlernen des Umgangs mit spezifischen Medien (Punktschrift, Lesegerät, Laptop mit Sprachausgabe, Braille-Zeile, usw….),
  • Beratung und Unterstützung der Eltern, z.B. bei der Beantragung von Medien, Geräten, Blindengeld,
  • Beratung und Unterstützung von weiteren Bezugspersonen, z.B. Schulbegleitern, Integrationshelfern,…,
  • Anpassung von Unterrichtsmaterialien (z.B. von Lesetext in Hörtext, als taktile Karten, usw.),
  • Einzelförderung der sehgeschädigten Schüler, (z.B. zur Ausnutzung des restlichen Visus, von Selbständigkeit, Orientierung und Mobilität, …)
  • Einzelförderung im Hinblick auf das spezifische Curriculum (ECC) Sehgeschädigter,
  • …"

Quelle: https://sflkg.de/stuetzpunkt-sehen/