Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nachdem sich nun die Vorgaben im Land für Kontaktpersonen bei Kindern unter 18 Jahren in Bezug auf Quarantäne geändert haben, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und unserem Hygienemanagement auch die Handhabe an unserer Schule neu besprochen und möchten Sie hiermit umfassend informieren.
Wenn es einen positiven Coronafall in der Schule gibt, dann gilt folgendes:
- Alle Kontaktpersonen werden über den Kontakt informiert.
- Die Schüler*innen erhalten im Fall des Kontakts ein Testangebot für 5 Tage. Wir würden sie bitten, dieses auch zu nutzen, um unsere vulnerable Schülergruppe zu schützen. Für unsere Dokumentation geben Sie bitte bei Selbsttestungen zuhause den ausgefüllten Bogen „Qualifizierte Selbstauskunft“ mit.
Regelung für positiv getestete Schüler*innen
- Müssen in Quarantäne/ Isolation gemäß Vorgabe des Gesundheitsamts :
Es gilt die Absonderungsverordnung des Landes: Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben. Nach Ablauf der fünf Tage kann die Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal 10 Tagen. Für Kontaktpersonen bestehen nur noch die allgemeinen Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten, Selbsttests oder Kontakt Reduzierung.
Für alle gilt generell: Bei coronatypischen Symptomen müssen die Schüler*innen zu Hause bleiben bis die Symptome abgeklungen sind (siehe Empfehlung Umgang mit Erkältungskrankheiten).
Bei Fragen oder Unsicherheiten melden Sie sich gerne bei uns.
Herzliche Grüße,
Monika Hirschfeld und Antje Krotwaart