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Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: BtMG
Beschreibungen des Begriffes:

Betäubungsmittel-Gesetz

Wenn Ihr Kind Medikamente nach dem deutschen Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) erhält, sind folgende Dinge zu beachten:

  • Die Betäubungsmittel müssen direkt von einem Erziehungsberechtigen und/oder von einer mit der Erziehung beauftragten Person, nicht über Dritte (z.B. Busfahrer), an die  zuständige Lehrkraft übergeben werden.
  • Wenn das Medikament nicht mehr verabreicht wird, muss es direkt von einem Erziehungsberechtigen und/oder von einer mit der Erziehung beauftragten Person, nicht über Dritte, abgeholt werden.
  • Die Medikamente müssen in der Originalverpackung mit Beipackzettel übergeben werden.
  • Bei Tropfen darf die Flasche nicht angebrochen sein und es muss eine Chargennummer von der Apotheke vergeben werden. Außerdem muss die Apotheke ein Beiblatt mitgeben, auf dem die Zusammensetzung der Tropfen dokumentiert ist. Auf der Flasche muss vermerkt sein, wie viele Tropfen, ein Milliliter (ml) hat.
  • Die Betäubungsmittel werden bei Übergabe sofort auf den Bestand kontrolliert.
  • Wir können die Medikamente nur verabreichen, wenn alle notwendigen Angaben vorhanden sind.
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